Reiserecht - Ihre Ansprüche als Urlauber

Probleme mit der Urlaubsreise - Ihre Rechte als Urlauber !


Pünktlich zur Ferienzeit gab es auch dieses Jahr wieder viele Probleme im Luftverkehr mit Flugausfällen, Verspätungen, Streiks ...

 

Sie wollen vereisen und kurz vor dem Aufbruch zum Flughaben oder noch schlimmer unmittelbar am Flughafen wird Ihnen mitgeteilt, dass die Reise nicht wie geplant stattfinden kann, da Ihr Flug gestrichen oder verschoben wurde.

Sofern nach langem Zittern, vielen DIskussionen und Spontanität Sie doch noch in den in den wohlverdienten Urlaub gelangen oder nach Hause kommen, ist die Erholung doch deutlich gemindert.

Wenn man es dann nach vielen Warteschleifen, Verweisen von der Airline zum Reiseunternehmen und zurück, es endlich geschafft hat die Airine oder das Reiseunternehmen zu erreichen, äußern diese zwar Verständnis aber sind doch nur spärlich bereit etwaige Kompensationen zu zahlen. Oftmals wird man doch nur mit einem geringwertigen Gutschein abgespeist.

 

Dabei steht Ihnen nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 als Fluggast eine pauschale Entschädigung von bis zu 600 Euro zu. Die Höhe der Entschädigung ist dabei abhängig von der Länge der Flugstrecke, dem Zeitpunkt wann Sie von dem Ausfall unterrichtet worden sind, sowie des Ersatzfluges.

 

Zusätzlich zu dieser finanziellen Entschädigung haben Sie als Fluggast auch Anspruch auf sogenannte Betreuungs- und Unterstützungsleistungen. Dazu zählen unter anderem die Verpflegung sowie die Unterbringung in einem Hotel mittlerer Kategorie.

 

Haben Sie eine Pauschalreise gebucht, bei dem der Flug gestrichen oder verlegt worden ist, besteht zudem in vielen Fällen ein Anspruch auf teilweise Erstattung des Reisepreises gegenüber dem Reiseveranstalter.

Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Ausfall eine deutliche Beeinträchtigung der Reise darstellt und Sie durch die Annullierung einen Urlaubstag verlieren.

Eine solcher Anspruch auf Minderung des Reisepreises besteht auch, sofern Sie in ein anderes als das gebuchte Hotel untergebracht werden oder Ihr gebuchtes Hotel nicht den gebuchten Standards entsprochen hat.

In diesem Fall ist es wichtig noch vor Ort mögliche Mängel zu dokumentieren und diese dem Reiseveranstalter mitzuteilen.

 

Für eine individuelle Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.