Vertretung vor Gericht und in behördlichen Verfahren
- In zivilrechtlichen Streitigkeiten (Kauf-, Miet-, Werkvertrags-, Schadensersatz-, Familien- und Erbrecht)
- In arbeitsrechtlichen und sozialrechtlichen Streitigkeiten
- In öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten (Bau-, Straßenverkehrs- und Kommunalrecht)
- Im Strafverfahren als Strafverteidiger, Nebenkläger- oder Privatklägervertreter
- In behördlichen Verfahren, bei Verhandlungen mit Behörden oder vor dem Anhörungsausschuß
Verwaltung
- Sicherung und Verwaltung von Nachlässen (Nachlasspflegschaften)
- Verwaltung von Grundstücken (Zwangsverwaltungen)
- Im Rahmen von Insovenzverfahren
Mahn- und Vollstreckungswesen (Inkasso)
Der Forderungseinzug für kleine und mittelständische Unternehmen endet nicht mit der bloßen Beschaffung eines gerichtlichen Urteils (oder eines Vollstreckungsbescheides), sondern erst mit der
tatsächlichen Durchsetzung im Wege der Zwangsvollstreckung.